
CORONA-VERORDNUNG AB 3. APRIL

Die meisten Corona-bedingten Einschränkungen werden in Brandenburg ab dem 3. April aufgehoben. Die Regierung beschloss eine neue Basismaßnahmen-Verordnung.
Es gilt zunächst bis zum 30. April folgendes:
- Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
- Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs
- Keine Maskenpflicht mehr in Schulen
- Testpflicht für nicht-immunisierte Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
- Testpflicht in Schulen und Kitas
Hinweis: Trotz der Lockerungen sollte stets eine Maske bereitgehalten werden, da viele Institutionen und Einrichtungen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und zum Schutz ihrer Mitarbeitenden und Gäste auf einen Mund-Nasen-Schutz bestehen werden.
Der Deutsche Bundestag hatte am 18. März 2022 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Mit dem neuen § 28a Absatz 7 IfSG können die Länder ab dem 3. April ohne Parlamentsbeschluss nur noch sogenannte Basismaßnahmen zum Infektionsschutz anordnen.
Für weitergehende Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel, Abstandsgebot im öffentlichen Raum, Testnachweispflichten und daran anknüpfende Zugangsbeschränkungen für Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr oder Anwendung von Hygienekonzepten ist nach dem neuen § 28a Absatz 8 IfSG ein Beschluss des Landtags erforderlich.
Quelle: PM Basismaßnahmenverordnung
Foto: Mediathek