CORONA-VERORDNUNG AB 3. APRIL

Die meisten Corona-bedingten Einschränkungen werden in Brandenburg ab dem 3. April aufgehoben. Die Regierung beschloss eine neue Basismaßnahmen-Verordnung.

Es gilt zunächst bis zum 30. April folgendes:

  • Maskenpflicht in geschlossenen Räumen von Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
  • Maskenpflicht in Verkehrsmitteln des öffentlichen Personennahverkehrs
  • Keine Maskenpflicht mehr in Schulen
  • Testpflicht für nicht-immunisierte Beschäftigte in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens
  • Testpflicht in Schulen und Kitas
Hinweis: Trotz der Lockerungen sollte stets eine Maske bereitgehalten werden, da viele Institutionen und Einrichtungen von ihrem Hausrecht Gebrauch machen und zum Schutz ihrer Mitarbeitenden und Gäste auf einen Mund-Nasen-Schutz bestehen werden.

Der Deutsche Bundestag hatte am 18. März 2022 Änderungen des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) beschlossen. Mit dem neuen § 28a Absatz 7 IfSG können die Länder ab dem 3. April ohne Parlamentsbeschluss nur noch sogenannte Basismaßnahmen zum Infektionsschutz anordnen.

Für weitergehende Schutzmaßnahmen wie zum Beispiel FFP2-Maskenpflicht im Einzelhandel, Abstandsgebot im öffentlichen Raum, Testnachweispflichten und daran anknüpfende Zugangsbeschränkungen für Einrichtungen oder Angebote mit Publikumsverkehr oder Anwendung von Hygienekonzepten ist nach dem neuen § 28a Absatz 8 IfSG ein Beschluss des Landtags erforderlich.

Quelle: PM Basismaßnahmenverordnung

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