
CORONA-REGELN IN BRANDENBURG

Brandenburg behält die meisten Corona-Regeln bis einschließlich 2. April bei, lockert aber auch einige Beschränkungen. Die neue SARS-CoV-2-Infektionsschutzmaßnahmen-Verordnung tritt heute in Kraft.
Ein Überblick:
Es gibt keine Kontaktbeschränkungen mehr für private Zusammenkünfte im privaten sowie im öffentlichen Raum, auch nicht für ungeimpfte Personen.
Die Nachweispflicht entfällt (also kein 3G mehr) für körpernahe Dienstleistungen, Beherbergungsstätten, Reisebusreisen, Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge sowie für Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter. 3G (statt 2G) gilt für sexuelle Dienstleistungen und Großveranstaltungen. Für Großveranstaltungen gibt es zudem keine Personenobergrenzen und Kapazitätsbeschränkungen mehr. Für Diskotheken, Clubs und Festivals gilt 2G (statt 2G-Plus). Für Besucherinnen und Besucher in Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens entfällt die Pflicht zur Kontaktdatenerfassung.
Die Maskenpflicht für Schüler bleibt dagegen ebenso bestehen wie die Testpflicht – drei Mal pro Woche. In Kitas und
Krippen müssen Kinder weiter an mindestens zwei Tagen pro Woche getestet werden.
Mindestens eine medizinische Maske (OP-Maske) muss in geschlossenen Räumen getragen werden: bei religiösen Veranstaltungen, Hochzeiten, Bestattungen, Veranstaltungen ohne Unterhaltungscharakter, körpernahen Dienstleistungen, in Gaststätten, Beherbergungsstätten, im öffentlichen Personennahverkehr bei der Schülerbeförderung und für Kinder unter 14 Jahren, auf Sportanlagen außerhalb der Sportausübung, in Innen-Spielplätze, in Aus- Fort- und Weiterbildungseinrichtungen.
Eine FFP2-Masken-Pflicht gilt im Einzelhandel, bei Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter, Großveranstaltungen, Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge, im öffentlichen Personennahverkehr einschließlich Taxen, in Gedenkstätten, Museen, Ausstellungshäuser, Galerien, Planetarien, Archiven, Freizeitparks, Tierparks, Wildgehege, Zoologische und Botanische Gärten, Theater, Konzert- und Opernhäuser, Kinos, Messen, Ausstellungen, Spielhallen, Spielbanken und Wettannahmestellen, Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeeinrichtungen.
Brandenburg nutzt damit angesichts der landesweit hohen Sieben-Tage-Inzidenz der Neuinfektionen sowie der Hospitalisierung die Übergangsregelung des Bundes, der heute ein neues Infektionsschutzgesetz verabschiedet hat.
Quelle: Pressemitteilung Landesregierung