NEUE CORONA-LOCKERUNGEN

Heute, am 23.2., sind im Land Brandenburg neue Corona-Lockerungen in Kraft getreten. So ist die 2G-Plus-Regel in der Gastronomie ebenso wie die 2G-Regel für körpernahe Dienstleistungen passé.

Die Landesregierung hat gestern die dritte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung beschlossen. Danach werden die Pandemie-Beschränkungen in drei Schritten aufgehoben.

Das sind die wichtigsten Änderungen im Überblick:

> ab 23. Februar

  • in Gaststätten, Cafés, Bars und Kneipen gilt 2G – Zutritt für Geimpfte, Genesene, Kinder unter 14 Jahren
  • für körpernahe Dienstleistungen (Friseur, Kosmetikstudio u. a.) gilt 3G – Zutritt für Geimpfte, Genesene, Getestete
  • Kontaktbeschränkungen für Geimpfte und Genesene sind aufgehoben
  • in Museen, Galerien, Archive usw. gelten keine Zugangsbeschränkungen mehr
  • in Theater und Kinos gilt draußen 3G, drinnen weiterhin 2G
  • für Demonstrationen entfällt die Obergrenze der Teilnehmer und die Maskenpflicht
  • Großveranstaltungen können wieder mit mehr als 1000 Besucher stattfinden
  • für Reisebusreisen, Stadtrundfahrten, Schiffsausflüge gilt 3G, innen FFP2-Maskenpflicht
  • FFP2-Maskenpflicht im Handel und Nahverkehr bleibt bestehen

> ab 4. März

  • in Gaststätten, Cafés, Bars und Kneipen gilt 3G -Zutritt für Geimpfte, Genesene, Getestete
  • in Hotels gilt 3G statt 2G
  • Tanzen in gastronomischen Einrichtungen ist wieder erlaubt mit 2G-Plus-Vorgabe
  • in Spaß- und Freizeitbädern u. ä. Einrichtungen gilt 3G statt 2G
  • in Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos, Ausstellungen u. ä. Einrichtungen gilt 3G – mit FFP2-Maskenpflicht innen
  • auf Indoor-Spielplätzen gilt 3G

> ab 7. März

  • in Schulen gilt wieder die Präsenzpflicht, 3 Testungen in der Woche müssen durchgeführt werden
  • die Testpflicht in Kitas bleibt bestehen ebenso wie die Maskenpflicht in Schulen und Horten

Ab dem 20. März sollen nach dem Bund-Länder-Beschluss alle tiefgreifenden Schutzmaßnahmen entfallen, wenn die Situation in den Krankenhäusern dies zulässt. Basisschutzmaßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens wie zum Beispiel die Maskenpflicht in geschlossenen Räumen oder das Abstandsgebot im öffentlichen Raum sollen weiter gelten.

Quelle: Landesregierung Brandenburg

Grafik: Alexandra Koch