
FFP2-MASKENPFLICHT IN LÄDEN

Der Impfstatus spielt ab heute, 9.2., im Einzelhandel keine Rolle mehr. Brandenburgs Regierung hat die Corona-Regeln gelockert ⇒ Verordnung vom 8. Februar 2022
Das sind die wichtigsten Änderungen:
- die 2G-Regel wird im gesamten Einzelhandel aufgehoben, stattdessen gilt überall eine FFP2-Maskenpflicht
- 3G- statt 2G-Regel gilt auf Sportanlagen im Freien (in Fitnessstudios, Sporthallen u. ä. gilt 2G weiter)
- Aufhebung der sogenannten „Hotspot-Regelung“ – damit entfällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte
- die Anwesenheitsdokumentation zum Beispiel bei Veranstaltungen, Friseur oder in Gaststätten entfällt (Ausnahme: Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeheime)
In der Gastronomie gilt weiterhin die 2G-Plus-Regelung. Das bedeutet: Für den Zutritt in Gaststätten, Cafés, Bars oder Kneipen müssen vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene einen aktuellen, negativen Testnachweis vorzeigen. Nur Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, sowie Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Testpflicht ausgenommen.
Diese neue Brandenburger Verordnung gilt zunächst bis zum 23. Februar.
(Corona-Updates in Potsdam: https://www.potsdam.de/corona-updates-fuer-potsdam)
Quelle: Landesregierung Brandenburg
Grafik: Pixabay