FFP2-MASKENPFLICHT IN LÄDEN

Der Impfstatus spielt ab heute, 9.2., im Einzelhandel keine Rolle mehr. Brandenburgs Regierung hat die Corona-Regeln gelockert ⇒ Verordnung vom 8. Februar 2022

Das sind die wichtigsten Änderungen:

  • die 2G-Regel wird im gesamten Einzelhandel aufgehoben, stattdessen gilt überall eine FFP2-Maskenpflicht
  • 3G- statt 2G-Regel gilt auf Sportanlagen im Freien (in Fitnessstudios, Sporthallen u. ä. gilt 2G weiter)
  • Aufhebung der sogenannten „Hotspot-Regelung“ – damit entfällt die nächtliche Ausgangsbeschränkung für Ungeimpfte
  • die Anwesenheitsdokumentation zum Beispiel bei Veranstaltungen, Friseur oder in Gaststätten entfällt (Ausnahme: Einrichtungen des Gesundheits- und Sozialwesens wie Krankenhäuser und Pflegeheime)

In der Gastronomie gilt weiterhin die 2G-Plus-Regelung. Das bedeutet: Für den Zutritt in Gaststätten, Cafés, Bars oder Kneipen müssen vollständig Geimpfte und nachweislich Genesene einen aktuellen, negativen Testnachweis vorzeigen. Nur Personen, die eine Booster-Impfung erhalten haben, sowie Kinder unter 6 Jahren sind von dieser Testpflicht ausgenommen.

Diese neue Brandenburger Verordnung gilt zunächst bis zum 23. Februar.

(Corona-Updates in Potsdam: https://www.potsdam.de/corona-updates-fuer-potsdam)

Quelle: Landesregierung Brandenburg

Grafik: Pixabay