PRIVATE KONTAKTE BESCHRÄNKT

Ab dem 27. Dezember gelten im Land Brandenburg neue Kontaktbeschränkungen. An privaten Zusammenkünften – ob im Freien oder in Räumen – dürfen nur bis zu 10 Personen teilnehmen.

Von der 10-Personen-Regelung ausgenommen sind:

  • Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr,
  • die Wahrnehmung des Sorge- oder eines gesetzlichen oder gerichtlich angeordneten Umgangsrechts,
  • die Begleitung unterstützungsbedürftiger Personen,
  • begleitete Außenaktivitäten mit Kindern und Außenaktivitäten mit Jugendlichen, insbesondere von Grundschulen, Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Einrichtungen der Kinder-, Jugend- und Eingliederungshilfe oder im Rahmen der zugelassenen Kinder- und Jugendarbeit oder einer nachbarschaftlich organisierten Kinderbetreuung,
  • die Ausübung beruflicher, dienstlicher oder der Erfüllung öffentlich-rechtlicher Aufgaben dienender ehrenamtlicher Tätigkeiten, bei denen ein Zusammenwirken mehrerer Personen zwingend erforderlich ist.

Diese Kontaktbeschränkung gilt zunächst bis zum 19. Januar 2022. Weitere Regelungen unter: https://bravors.brandenburg.de/verordnungen/2__sars_cov_2_eindv

Liebe Golmerinnen und Golmer,

wir wünschen Ihnen trotz allem einen guten Rutsch ins neue Jahr 2022! Bleiben Sie gesund und heiter!

Die Redaktion.