
VERSCHÄRFTE CORONA-REGELN AB HEUTE

Ab 15. Dezember gelten verschärfte Corona-Regeln in Potsdam. Grundlage ist die aktualisierte SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. So können z. B. Silvesterpartys nicht stattfinden.
Welche neuen Regelungen gelten bei Zusammenkünften?
An Zusammenkünften im privaten oder öffentlichem Raum dürfen drinnen maximal 50 Menschen teilnehmen, wenn alle genesen oder geimpft sind. Draußen dürfen maximal 200 Genesene oder Geimpfte zusammenkommen. Wenn jedoch nicht Geimpfte dabei sind, dürfen die Angehörigen eines Haushalts nur mit maximal 2 Personen eines weiteren Haushalts zusammenkommen. Kinder ab 14 Jahren werden nicht mitgezählt. Wer gegen die Kontaktbeschränkungen verstößt, zahlt ein Bußgeld von 100 bis 500 Euro.
Was gilt an Silvester?
Clubs und Diskotheken müssen ab heute landesweit schließen. Bars müssen nicht schließen, solange in ihnen nicht getanzt wird. Dann gelten sie als Gaststätte und sind mit 2-G-Regel zugänglich. Auch Gaststätten dürfen keine Partys zu Silvester anbieten. Wer gegen die Regelungen verstößt, muss sowohl als Gast als auch als Veranstalter mit einem sehr hohem Bußgeld rechnen. Wie schon voriges Jahr gilt zudem ein Ansammlungsverbot sowie ein Feuerwerksverbot an Orten, die durch die Kommune festgelegt werden.
Was gilt für religiöse Veranstaltungen und Gottesdienste?
Für religiöse Veranstaltungen außerhalb und innerhalb von Kirchen, Moscheen, Synagogen und sakralen Räumlichkeiten anderer Glaubensgemeinschaften gilt auf der Grundlage eines individuellen Hygienekonzepts: Steuerung und Beschränkung des Zutritts und des Aufenthalts aller Teilnehmenden, Erfassung der Personendaten in einem Kontaktnachweis, Einhaltung des Abstandsgebots (der Abstand zwischen festen Sitzplätzen kann auf bis zu einem Meter verringert werden; auf die Einhaltung des Abstandsgebots kann verzichtet werden, wenn alle durchgehend eine FFP2-Maske tragen). In geschlossenen Räumen gilt außerdem: beim Gemeindegesang Einhaltung eines Abstands von mindestens zwei Metern, Maskenpflicht (gilt nicht für Teilnehmende, die sich auf einem festen Sitzplatz aufhalten, sofern zwischen den Sitzplätzen ein Abstand von mindestens einem Meter eingehalten wird), regelmäßiges Lüften.
Wo gelten die Verschärfungen der Maskenpflicht?
In sämtlichen Bereichen, in denen ein Zutritt nur nach der sogenannten 2G-Regel gewährt wird, gilt in Brandenburg und damit auch in Potsdam jetzt grundsätzlich eine Maskenpflicht. Das betrifft zum Beispiel Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter (z. B. Kino, Theater), Verkaufsstellen des Einzelhandels, körpernahe Dienstleistungen, Gaststätten und Sport in geschlossenen Räumen (außerhalb der Sportausübung). Ebenfalls muss ab heute in allen Bahnhöfen und Flughäfen – inklusive Wartebereiche, Bahnsteige, Haltestellen – mindestens eine OP-Maske getragen werden.
Was ist mit Großveranstaltungen?
Bis zum 11. Januar 2022 sind Veranstaltungen mit mehr als 1000 Menschen verboten. Dies gilt nicht für Versammlungen und Aufzüge im Sinne des Versammlungsgesetzes sowie Autokinos, Autotheater und Autokonzerte.
Welche Beschränkungen gibt es bei Demonstrationen und Versammlungen?
Maximal 1000 Personen dürfen im Freien zu einer Demonstration, Aufzug oder Versammlung zusammenkommen. Es gilt eine Maskenpflicht für alle Teilnehmenden sowie das Abstandsgebot. Wer dagegen verstößt, muss mit einem Bußgeld von 100 bis 500 Euro rechnen.
Was gilt an Hochschulen?
Hochschulen können die 2G-Regel – Zutritt nur für Geimpfte und Genesene – einführen. Wenn sie sich dafür entscheiden, müssen sie für Studierende, die aufgrund der Zutrittsbeschränkung nicht an Lehr- und Lernveranstaltungen in Präsenz teilnehmen dürfen, geeignete Ersatzangebote bereitstellen.
Weitere Informationen unter: https://www.potsdam.de/corona-regeln-verschaerft-das-gilt-ab-15-dezember-2021-potsdam
Quelle: 2. Eindämmungsverordnung im Land Brandenburg
Grafik: P. Parikh