
NEUE CORONA-VERORDNUNG

Ab heute tritt in Brandenburg eine neue Umgangsverordnung in Kraft. Sowohl die Masken- als auch die Testpflicht wird in vielen Bereichen gelockert oder entfällt.
Ein Überblick
- Außen: Keine Mund-Nasen-Schutz-Pflicht mehr auf Supermarktparkplätzen, Wochenmärkten, Open-Air-Veranstaltungen, Versammlungen, Gastronomie;
- Innen: Wenn die Mindestabstände nicht eingehalten werden können, müssen Kunden beim Einkaufen im Supermarkt oder im Einzelhandel weiterhin Maske tragen, genau wie Fahrgäste im öffentlichen Nahverkehr oder in Reisebussen, Besucher von Veranstaltungen in geschlossenen Räumen oder in Umkleideräume. In Dienstleistungseinrichtungen wie etwa beim Frisör bleibt die Maskenpflicht bestehen.
- Grundschulen und Hort: keine Maskenpflicht mehr;
- Bei einer stabilen Inzidenz unter 20 entfällt die Testpflicht in der Gastronomie, bei Veranstaltungen und für touristische Übernachtungen. Es ist also möglich, ohne Test in ein Restaurant, Café, Hotel oder ins Theater zu gehen. (Die landesweite Inzidenz liegt heute bei 6,0, in Potsdam bei 1,7.)
- Eine Testpflicht besteht jedoch für Besucher in Pflegeeinrichtungen, bei Indoor-Kontaktsport sowie bei Disko- und Club- und Bordellbesuchen, die ab heute wieder öffnen dürfen.
- Im öffentlichen Raum gelten keine Kontaktbeschränkungen mehr. Die Abstands- und allgemeinen Hygieneregeln gelten weiter.
- Bei Privatfeiern sind in geschlossenen Räumen Feiern mit bis zu 50 Personen erlaubt, im Freien sind es bis zu 100 Personen.
- Versammlungen und Demonstrationen dürfen mit bis zu 1000 Personen stattfinden;
- In Gottesdiensten darf wieder gesungen werden.
Foto: LHP