
OHNE TERMIN IN GESCHÄFTE

Ab dem 3. Juni können in Potsdam (Inzidenz 17,7) alle Geschäfte des Einzelhandels wieder ohne Terminvergabe besucht werden.
Die Brandenburger Regierung hat aufgrund der niedrigen Corona-Inzidenzen einige Einschränkungen aufgehoben. Die geänderte 7. SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung tritt morgen in Kraft und gilt vorläufig bis zum 24. Juni. Allerdings besteht in vielen Bereichen noch eine Testpflicht.
Ein Überblick:
Der gemeinsame Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nun mit Angehörigen des eigenen Haushalts und Angehörigen eines weiteren Haushalts oder insgesamt bis zu zehn Personen (höchstens zehn Haushalte) zulässig.
In der Außengastronomie entfällt ab dem 3. Juni die Testpflicht ∗ – aber nur, wenn die Gaststätte nicht gleichzeitig auch innen bewirtet. Betreibt die Gaststätte sowohl Innen- als auch Außenbereiche, dann müssen alle Gäste ein negatives Testergebnis vorlegen.
Private Feiern im Familien-, Freundes- oder Bekanntenkreis aus besonderem Anlass sind mit bis zu 70 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 30 Personen erlaubt.
Der Besuch von Turn- und Sporthallen, Fitnessstudios, Tanzstudios, Tanzschulen und Bowlingcenter ist in Brandenburg bereits seit dem 1. Juni erlaubt. In den Studios ist jedoch weiterhin einer negativer Corona-Test Pflicht.
Körpernahe Dienstleister, deren besondere Eigenart das Tragen einer medizinischen Maske nicht zulässt, müssen sich weiterhin von den Kunden ein negatives Testergebnis vorzeigen lassen.
Kulturveranstaltungen im Freien sind mit bis zu 500 und in geschlossenen Räumen mit bis zu 200 Personen zulässig. Hierfür sowie für nun wieder mögliche Kino-, Theater und Konzertbesuche in Innenräumen muss ein negatives Testergebnis vorgelegt werden.
An Versammlungen und Demonstrationen unter freiem Himmel (ausschließlich ortsfest) können nun bis zu 1000 Personen teilnehmen.
Ab 1. Juni gehen die Kitas wieder in den uneingeschränkten Regelbetrieb. Der bisherige Appell, Kinder im vorschulischen Bereich möglichst zuhause zu betreuen, wird nicht aufrechterhalten. Auch die Horte können wieder vollumfänglich genutzt werden. Wie bereits die Grundschulen sollen auch die weiterführenden Schulen in den Präsenzunterricht zurückkehren.
Ab dem 11. Juni können auch Hotels und Pensionen ohne Auslastungseinschränkung wieder Touristen beherbergen (Testpflicht alle 72 Stunden). Alle Schwimmbäder, Thermen, Freizeit- und Spaßbäder sowie Messen, Spielhallen, Spielbanken und Jahrmärkte können unter Auflagen wieder öffnen.
∗ außer für Genesene und vollständige Geimpfte
Quelle: Landesregierung Brandenburg/ Foto: Peter H.