
CORONA-LOCKERUNGEN AB FREITAG

Aufgrund der positiven Inzidenz-Lage in Potsdam tritt die Bundesnotbremse außer Kraft. So ist ab Freitag, 21. Mai, auch das Einkaufen ohne Corona-Test wieder möglich. Die weiteren Regel-Lockerungen hier im Überblick:
Ausgangssperre entfällt
Die bislang geltende Ausgangsbeschränkung zwischen 22 Uhr und 5 Uhr entfällt.
Einkaufen ohne Testpflicht mit Click & Meet
Die Vorlage eines negativen Corona-Tests in Einzelhandelsgeschäften des nicht-täglichen Bedarfs ist nicht mehr nötig. Verpflichtend ist jedoch das Tragen einer medizinischen Maske, ebenso die Erfassung der Kundendaten. Zudem müssen Kunden vor dem Besuch in diesen Geschäften einen Termin vereinbaren (Click & Meet).
Außengastronomie öffnet, mit Testpflicht
Gaststätten dürfen ihre Außenbereiche öffnen. Jedoch haben Gäste nur mit einem gebuchten Termin Zutritt und müssen in den vergangenen 24 Stunden negativ auf eine Corona-Infektion getestet worden sein. Die Personendaten aller Gäste müssen in einem Kontaktnachweis zum Zwecke der Kontaktnachverfolgung erfasst werden. An einem Tisch dürfen nur Angehörige aus höchstens zwei Haushalten sitzen. Aber auch hier sind vollständig Geimpfte sowie Genesene aus anderen Haushalten zusätzlich erlaubt. Und zwischen den Gästen unterschiedlicher Tische muss der Mindestabstand von 1,5 Metern eingehalten werden. In den Bereichen gilt die Maskenpflicht, es sei denn man sitzt an einem festen Platz.
Körpernahe Dienstleistungen erlaubt, teils ohne Testpflicht
Körpernahe Dienstleistungen sind wieder erlaubt, es gelten jedoch Zugangsbeschränkungen sowie die Pflicht zum Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes sowie die Erfassung der Kundendaten. Die Testpflicht in Friseurläden und bei körpernahen Dienstleistungen entfällt – es sei denn, die Dienstleistung erfordert das Abnehmen des Mund-Nasen-Schutzes. Dann ist vorab ein Test mit einem negativen Ergebnis notwendig.
Kulturveranstaltungen sind möglich
Veranstaltungen von Theatern, Konzert- und Opernhäusern, Kinos und ähnlichen Kultureinrichtungen unter freiem Himmel können stattfinden; mit bis zu 100 Besuchern (Bedingungen: keine Symptome, negativer Testnachweis).
Tourismus und Freizeitangebote können stattfinden
Touristische Übernachtungen sind in Ferienwohnungen, Ferienhäusern, auf Campingplätzen und Wohnmobilstellplätzen sowie auf Charterbooten wieder erlaubt. Es dürfen aber nur Gäste beherbergt werden, die vor Beginn der Beherbergung negativ auf eine Infektion getestet sind (von der Testpflicht ausgenommen sind Kinder unter sechs Jahren). Die Unterkunft muss über eine eigene Sanitärausstattung verfügen. Touristische Angebote wie Stadtrundfahrten und Schiffsausflüge dürfen ebenfalls stattfinden; Voraussetzungen: Die Fahrgäste müssen sich auf festen Sitzplätzen unter freiem Himmel aufhalten und einen negativen Testnachweis vorlegen. Fahrgäste sowie das Fahrpersonal haben bei direktem Gästekontakt eine medizinische Maske zu tragen.
Sport im Freien erlaubt
Kontaktfreier Individualsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist ohne Personen-Begrenzung erlaubt. Kontaktsport auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel ist mit bis zu zehn Personen erlaubt. Bedingungen bei beiden: Abstandsgebot einhalten, keine Symptome. Personen im Alter über 14 Jahren dürfen keine Umkleiden und andere Aufenthaltsräume oder Gemeinschaftseinrichtungen und Sanitäranlagen (mit Ausnahme von Toiletten) nutzen.
Weiterbildung in Präsenz mit bis zu 15 Personen
Präsenzangebote in Bildungs- sowie Aus-, Fort- und Weiterbildungseinrichtungen können nun mit jeweils bis zu 15 Teilnehmenden stattfinden.
Versammlungen/Demonstrationen
Versammlungen (Demonstrationen) sind unter freiem Himmel, ortsfest und mit einer Teilnehmendenzahl von bis zu 500 möglich. Das Tragen eines medizinischen Mund-Nasen-Schutzes ist verpflichtend.
Kontaktbeschränkungen werden gelockert
Private Treffen im öffentlichen oder privaten Raum sind Personen aus zwei Haushalten gestattet. Dabei spielt es keine Rolle, wie viele Personen aus beiden Haushalten zusammenkommen.
Maskenpflicht nun auch im Holländischen Viertel
In Potsdam gilt weiterhin auf einzelnen Straßenabschnitten die Pflicht, einen medizinischen Mund-Nasen-Schutz zu tragen: Brandenburger Straße inclusive Vorplatz Brandenburger Tor, Allee nach Sanssouci, Friedrich-Ebert-Straße zwischen Nauener Tor und Charlottenstraße, Mittelstraße und Benkertstraße.
- Alle Teststellen in Potsdam: www.potsdam.de/schnelltest
- Das Gesundheitsamt hat die E-Mail-Adresse GenesenenNachweis@rathaus.potsdam.de eingerichtet. Wer von einer Corona-Infektion genesen ist und einen Nachweis benötigt, kann eine Bescheinigung über diese E-Mail-Adresse bestellen. Als Nachweis der Genesung gilt neben der Bescheinigung des Gesundheitsamtes in der Regel auch der Quarantänebescheid. Der Nachweis der Infektion, ein positives PCR-Testergebnis, muss mindestens 28 Tage und darf maximal sechs Monate zurückliegen.
Quelle: LHP, Bild: Alfons Merscher