POTSDAMER GESCHÄFTE SCHLIESSEN

Bis zum Inkrafttreten des neuen Bundesinfektionsschutzgesetzes gilt demnach die aktuelle Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg. Das bedeutet auch, dass in Potsdam aufgrund der mehrtägigen Inzidenz von über 100 (Datenstand 22.4.: 116,45) eine Ausgangsperre gültig ist, das heißt: In der Zeit von 22 Uhr bis 5 Uhr des Folgetages ist der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur bei Vorliegen eines triftigen Grundes gestattet.

Das Bundesinfektionsschutzgesetz, das am 22. April beschlossen worden ist, muss noch im Bundesgesetzblatt veröffentlicht werden. Erst dann sind die neuen Regeln der Corona-Notbremse bundesweit gültig – frühestens ab dem 24. April.

Die Corona-Notbremse-Regelungen des Bundes  im Überblick:

  • private Treffen eines Haushaltes mit einer weiteren Person – ohne Kinder insgesamt maximal fünf Personen
  • nächtliche Ausgangsbeschränkungen von 22 bis 5 Uhr, mit nur wenigen Ausnahmen wie medizinische Notfälle oder Wege zur Arbeit, zwischen 22 Uhr und Mitternacht ist auch noch Individualsport (auch alleine spazieren gehen) erlaubt
  • Zusammenkommen bei Todesfällen: höchstens 15 Personen
  • Einkaufen: bei Inzidenzen zwischen 100 und 150 mit Terminvereinbarung und negativem Test, bei höheren Zahlen Abholen bestellter Waren möglich (Click & Collect)
  • Freizeit: Schließung der meisten Freizeit- und Kultureinrichtungen sowie der Gastronomie (Ausnahme: Zoobesuch im Außenbereich mit Schutzkonzept und negativem Test)
  • Sport: erlaubt ist nur kontaktloser Individualsport allein, zu zweit oder mit Angehörigen des eigenen Hausstands (Ausnahme: Wettkampf- und Trainingsbetrieb für Berufs- und Leistungssportler sowie Kindersport draußen in Kleingruppen ohne körperlichen Kontakt
  • Übernachtungsangebote zu touristischen Zwecken sind untersagt
  • Schule: ab einer Inzidenz von 100 Wechselunterricht, ab einer Inzidenz von 165 Schulschließungen (Ausnahmen unter anderem für Abschlussklassen), zudem gilt eine Testpflicht. Die Schulbremse tritt außer Kraft, wenn die
    Sieben-Tage-Inzidenz an fünf aufeinander folgenden Tagen den Schwellenwert von 165 wieder unterschreitet.
  • Kitas: Ab einer Inzidenz von 165 müssen auch die Kitas schließen, Notbetreuung ist möglich

Quellen: Bundesregierung, Stadt Potsdam

Grafik: Gerhard Altmann