POTSDAM ZIEHT NOTBREMSE

Weil der Inzidenzwert in Potsdam drei Tage in Folge über 100 lag, sind die Geschäfte des Einzelhandels ab heute bis voraussichtlich 13. April wieder geschlossen.

Ausgenommen sind Läden für Waren des täglichen Bedarfs, wie zum Beispiel Supermärkte, Drogerien, Bäckereien oder Apotheken. Auch Museen, Archive, Galerien und Bibliotheken sind ab dem 31. März wieder geschlossen. Damit zieht die Landeshauptstadt Potsdam die Notbremse entsprechend der Eindämmungsverordnung von Brandenburg. 

Nach §26 Absatz 2 gelten in der Stadt Potsdam nun außerdem folgende Regelungen:
• der Aufenthalt im öffentlichen Raum ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
• die Durchführung von Veranstaltungen mit Unterhaltungscharakter ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet,
• die Durchführung von privaten Feiern und Zusammenkünften ist nur mit den Angehörigen des eigenen Haushalts und mit einer weiteren haushaltsfremden Person gestattet
• Individualsport ist auf allen Sportanlagen unter freiem Himmel nur allein, zu zweit oder mit den Angehörigen des eigenen Haushalts zulässig.

 

Quelle: Pressemitteilung Nr. 185; Grafik: Corona-Verwaltungsstab LHP