OSTERN: REGELN BESCHLOSSEN

Von Gründonnerstag bis Ostermontag soll das öffentliche Leben in Deutschland ruhen. Der Lebensmittelhandel darf nur am Karsamstag öffnen.

Urlaubsreisen im Inland bleiben während der Osterferien untersagt. Private Zusammenkünfte sollen auf den eigenen Haushalt und einen weiteren Hausstand, jedoch maximal fünf Personen beschränkt werden. Kinder bis 14 Jahre werden nicht mitgezählt. Paare mit getrennten Wohnungen gelten als ein Haushalt. Ansammlungen im öffentlichen Raum sind untersagt. Kirchen und Religionsgemeinschaft werden gebeten, an Ostern nur Online-Angebote für die Gläubigen zu machen. Nur Impf- und Testzentren sollen offen bleiben.

Diese Oster-Maßnahmen zur Pandemie-Bekämpfung sind auf der jüngsten Bund-Länder-Konferenz am 22./ 23.3. beschlossen worden. Der Bund erarbeitet derzeit die notwendigen Rechtsgrundlagen.

Am Mittwoch, dem 23.3., will der Landtag in Brandenburg über die neuen Corona-Maßnahmen debattieren. Das Kabinett von Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) hat sich bereits verständigt, dass der Lockdown in Brandenburg grundsätzlich bis zum 18. April verlängert und der Ostern-Beschluss der Bund-Länder-Konferenz umgesetzt  werden soll.

Die Fraktion BVB/Freie Wähler im Brandenburger Landtag fordert stattdessen, dass ab Ostersamstag Einzelhandelsgeschäfte, Außengastronomie und Beherbergungsbetriebe unter strengen Hygienemaßnahmen und Tests für Mitarbeiter und Gäste wieder öffnen dürfen. Einen entsprechenden Entschließungsantrag will die Fraktion BVB/Freien Wähler am Mittwoch in die Plenarsitzung des Landtags einbringen.

 

Quelle: dpa 210323-99-936923/2

Grafik: ivabalk