EINZELHANDEL ÖFFNET AM 8. MÄRZ

Ab 8. März dürfen Einzelhändler unter Hygiene-Auflagen wieder öffnen; ebenso Anbieter körpernaher Dienstleistungen. Zudem können Kultur- und Freizeiteinrichtungen wie öffentliche Bibliotheken und Museen wieder Besucher empfangen.

Diese Lockerungen hat die Brandenburger Landesregierung am gestrigen Samstag beschlossen; sie setzte damit die Rahmenvereinbarung der Ministerpräsidentenkonferenz mit der Bundeskanzlerin vom 3.8. um.

Laut der aktualisierten Brandenburger Eindämmungsverordnung gibt es nun auch an den weiterführenden allgemeinbildenden Schulen oder Oberstufenzentren im Wechsel Präsenz- und Distanzunterricht.

Geschlossen bleiben weiter Theater, Klubs, Kinos oder Schwimmbäder. Gaststätten ist nur der Außerhausverkauf gestattet.

Übersteigt die Sieben-Tage-Inzidenz für mindestens drei Tage ununterbrochen in einem Landkreis oder einer kreisfreien Stadt wie Potsdam den Wert von 200, gelten wieder schärfere Kontaktbeschränkungen und Maßnahmen auf regionaler Ebene – für mindestens 14 Tage.

Eindämmungsverordnung Land Brandenburg vom 6.3.2021

Die Landeshauptstadt Potsdam erweitert ihre bestehende Teststrategie „Öffnen, aber sicher – Frühzeitig erkennen, um zu handeln“ und bietet auch die kommende Woche kostenlose Antigen-Schnelltests für Potsdamerinnen und Potsdamer – ohne Covid-19-Symptomen – in Apotheken an. (Hier die Auflistung der Apotheken, in den die Schnelltests angeboten werden)

Grafik: Constanze Frei