LOCKDOWN BIS 7. MÄRZ

Der Lockdown zur Bekämpfung der Corona-Pandemie wird weitgehend bis zum 7. März verlängert, so der Bund-Länder-Beschluss von heute.  Friseure dürfen schon ab 1. März öffnen.

Erst ab einer Sieben-Tage-Inzidenz von unter 35 Infektionen pro 100 000 Einwohner soll es weitergehende Lockerungen des Lockdowns für Einzelhandel, Museen und körpernahe Dienstleistungen wie Fußpflege und Kosmetik  geben können. Das genaue Vorgehen wird jedoch erst auf der nächsten Bund-Länder-Konferenz am 3. März erörtert.

Die Öffnung von Schulen und Kitas wird nicht bundesweit einheitlich geregelt, sondern in das Ermessen der Bundesländer gestellt. 

hier: Beschluss der Bund-Länder-Konferenz vom 10.2. im Wortlaut

Grafik: OpenClipart