LOCKDOWN-VERLÄNGERUNG

Der Lockdown bleibt bis zum 14. Februar bestehen. Das ist das Ergebnis der Bund-Länder-Konferenz vom 20.1.. Neue Regelungen kommen hinzu.

Ein Überblick

Kontakte: Weiterhin sind Treffen jenseits des eigenen Haushalts nur noch mit einer weiteren Person erlaubt. 

Masken: In öffentlichen Verkehrsmitteln sowie Geschäften sollen besser schützende Masken Pflicht werden. Das können OP-Masken sein, FFP2-Masken oder auch KN95-Masken, die einen vergleichbaren Standard haben. Alltagsmasken aus Stoff reichen dann nicht mehr.

Kitas und Schulen: Kitas und Schulen bleiben grundsätzlich geschlossen beziehungsweise die Präsenzpflicht wird ausgesetzt.  Das Land Brandenburg geht bei der Kita-Regelung allerdings einen Sonderweg, siehe unten.

Arbeit und Homeoffice: Arbeitgeber müssen wo immer möglich das Arbeiten zuhause ermöglichen. Eine entsprechende Verordnung soll das Bundesarbeitsministerium befristet bis zum 15. März erlassen.

Steuerförderung für Computer: Wer sich „bestimmte digitale Wirtschaftsgüter“ zulegt, soll das noch im Jahr der Anschaffung ganz von der Steuer absetzen können – rückwirkend zum 1. Januar. Es geht um „Computerhardware und Software zur Dateneingabe und -verarbeitung“.

Alten- und Pflegheime: Das Personal muss beim Kontakt mit Bewohnern eine FFP2-Maske tragen. Damit Besucher und Personal mehrmals pro Woche Schnelltests machen können, sollen Bundeswehrsoldaten und Freiwillige einspringen. Auch in Einrichtungen für Menschen mit Behinderungen soll es genug Tests geben.

Hotspots: In Ländern und Landkreisen, wo sich im Verhältnis zur Einwohnerzahl besonders viele Menschen infizieren, sollen gegebenenfalls härtere Maßnahmen greifen. 

Impfungen: Bis spätestens Mitte Februar sollen alle Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen, die das möchten, geimpft werden. 

Corona-Hilfen: Der Zugang zu staatlicher Unterstützung für Unternehmen und Soloselbständige soll einfacher, die Hilfen ausgeweitet werden. 

Gesundheitsämter: Studenten sollen für die Semesterferien von Mitte Februar bis Mitte April für die Kontaktnachverfolgung in Gesundheitsämtern gewonnen und geschult werden. Ziel ist, eine Kontaktnachverfolgung mindestens bis zu einer Inzidenz von 50 sicherzustellen.

Weiter gilt unter anderem: Der Einzelhandel bleibt geschlossen. Ausnahmen gelten für Geschäfte, die den täglichen Bedarf decken. Auch Friseure, Massagepraxen oder Kosmetikstudios bleiben zu. Alkoholkonsum im öffentlichen Raum bleibt verboten. Gottesdienste sind erlaubt.

Brandenburg wird dem Vernehmen nach die Beschlüsse des Bund-Länder-Gipfels weitgehend umsetzen. Eine Ausnahme bildet die Kita-Regelung. In Brandenburg bleiben die Kitas offen, es sei denn, die 7-Tage-Inzidenz liegt bei über 300 Infektionen pro 100 000 Einwohner. Zur Aktualisierung der brandenburgischen Eindämmungsverordnung wird das Kabinett am 21.1. zusammenkommen.


FAQs zum Umgang mit der Pandemie in Potsdam unter: https://www.potsdam.de/faq-die-wichtigsten-fragen-zum-umgang-mit-dem-corona-virus-potsdam

Grafik: Gerd Altmann