NEUE CORONA-MASSNAHMEN

Der Corona-bedingte Lockdown wird bis 31. Januar verlängert sowie in einzelnen Bereichen in Brandenburg verschärft. Das beschloss die Landesregierung heute mit einer neuen Eindämmungsverordnung.

Die neuen Maßnahmen im Überblick

Private Zusammenkünfte werden nur noch mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person gestattet. Davon ausgenommen sind Kinder bis zum vollendeten 14. Lebensjahr.

Der Bewegungsradius wird für touristische Ausflüge, Sport und Bewegung im Freien auf einen 15 Kilometer-Radius um den jeweiligen Landkreis bzw. die kreisfreie Stadt beschränkt, wenn dort eine 7-Tages-Inzidenz von über 200 vorliegt. Notwendige Fahrten über diesen Radius hinaus, z. B. zur Arbeit oder zum Arzt sind weiterhin möglich. 

Der Präsenzunterricht in den Schulen bleibt ausgesetzt. Ausgenommen sind weiterhin die Abschlussklassen der Jahrgänge 10 an allen Schulen, 12 an Gymnasien und 13 an Gesamtschulen, Oberstufenzentren (OSZ) sowie Schulen des Zweiten Bildungswegs. Ab dem 18. Januar soll die Situation neu bewertet und entschieden werden, ob es aufgrund eines deutlich gesunkenen Infektionsgeschehens Spielräume für eine Öffnung an Grundschulen für einen Wechsel aus Präsenz- und Distanzunterricht in der Woche vor den Winterferien gibt. Die Notbetreuung in Grundschule und Hort wird fortgesetzt. Die Öffnungen der Horte sind an die Regelungen im schulischen Bereich angepasst worden.

Die Krippen und Kindergärten bleiben geöffnet. Allerdings können die Landkreise und kreisfreien Städte bei hohen Fallzahlen bzw. einer Inzidenz von 300 Neu-Infektionen pro 100 000 Einwohner selber über Schließungen entscheiden. In Potsdam bleiben die Kitas vorerst noch bis Ende des Monats geschlossen. Neu ist, dass Alleinerziehende eine Notbetreuung an den Schulen und im Hort erhalten, wenn eine häusliche oder sonstige individuelle oder private Betreuung nicht organisiert werden kann. Anspruch auf Notbetreuung haben ansonsten Eltern für ihr Kind, wenn ein Elternteil in einem systemrelevanten Beruf arbeitet. Die Liste der systemrelevanten Bereiche wurde auf das Bestattungswesen und die Steuerrechtspflege erweitert.

Die Betriebskantinen müssen schließen. Nur das Abholen von Essen bleibt möglich. Die Schließungsanordnung gilt nicht für Betriebe, in denen die Essensversorgung der Beschäftigten nicht anders zu bewerkstelligen ist. Schulkantinen sind von der Maßnahme nicht betroffen.

Indoor-Sport wird grundsätzlich untersagt. Damit entfällt auch die Differenzierung zwischen Fitnesscentern und sonstigen Indoor-Sporteinrichtungen. Ausgenommen sind Sportanlagen, die ausschließlich zu medizinisch notwendigen oder zu sozialtherapeutischen Zwecken genutzt werden.

Mit der aktualisierten Verordnung wird die nächtliche Ausgangsbeschränkung aufgehoben.


Über die aktuelle städtische Corona-Lage informiert die Landeshauptstadt Potsdam unter: https://www.potsdam.de/corona-updates-fuer-potsdam


Quelle: Pressemitteilung der Staatskanzlei; Titelgrafik: Gerd Altmann