
LOCKDOWN AB 16. DEZEMBER VERSCHÄRFT

Bereits ab Mittwoch, dem 16. Dezember, wird bundesweit das öffentliche Leben drastisch heruntergefahren. Der verschärfte Lockdown soll mindestes bis 10.1.21 gelten.
Das haben die Bundesregierung und die Länderchefs/innen am heutigen Sonntag, dem 13.Dezember, beschlossen:
Einzelhandel: Mit Ausnahme des Einzelhandels für Lebensmittel,
der Wochenmärkte für Lebensmittel, Direktvermarktern von Lebensmitteln, der Abhol- und Lieferdienste, der Getränkemärkte, Reformhäuser, Babyfachmärkte, der Apotheken, der Sanitätshäuser, der Drogerien, der Optiker, der Hörgeräteakustiker, der Tankstellen, der Kfz-Werkstätten, der Fahrradwerkstätten, der Banken und Sparkassen, der Poststellen, der Reinigungen, der Waschsalons, des Zeitungsverkaufs, der Tierbedarfsmärkte, Futtermittelmärkte, des Weihnachtsbaumverkaufs und des Großhandels wird der Einzelhandel ab Mittwoch geschlossen.
Dienstleistungsbetriebe: Friseursalons, Kosmetikstudios, Massagepraxen, Tattoo-Studios und ähnliche Betriebe werden geschlossen. Medizinisch notwendige Behandlungen, zum Beispiel Physio-, Ergo und Logotherapien sowie Podologie/Fußpflege, bleiben weiter möglich.
Schulen werden geschlossen bzw. die Präsenzpflicht wird ausgesetzt. Für Abschlussklassen können gesonderte Regelungen vorgesehen werden. In Kindertagesstätten wird analog verfahren. Für Eltern werden zusätzliche Möglichkeiten geschaffen, für die Betreuung der Kinder bezahlten Urlaub zu nehmen.
Gottesdienste in Kirchen, Synagogen und Moscheen sowie die Zusammenkünfte anderer Glaubensgemeinschaften sind nur unter bestimmten Voraussetzungen zulässig.
Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind weiterhin auf den eigenen und einen weiteren Haushalt, jedoch in jedem Falle auf maximal 5 Personen zu beschränken. Kinder bis 14 Jahre sind hiervon ausgenommen.
Weihnachten: In Abhängigkeit von den jeweiligen Infektionszahlen in den Ländern sind vom 24. Dezember bis zum 26. Dezember 2020 – als Ausnahme von den sonst geltenden Kontaktbeschränkungen – Treffen mit 4 über den eigenen Hausstand hinausgehenden Personen zuzüglich Kindern im Alter bis 14 Jahre aus dem engsten Familienkreis zugelassen, auch wenn dies mehr als zwei Hausstände oder 5 Personen über 14 Jahren bedeutet.
Silvester: Am Silvester- und Neujahrstag wird ein An- und
Versammlungsverbot umgesetzt. Darüber hinaus gilt ein Feuerwerksverbot auf durch die Kommunen zu definierenden publikumsträchtigen Plätzen. Der Verkauf von Pyrotechnik wird verboten sowie von Silvesterfeuerwerk abgeraten.
Alkohol: Der Verzehr von alkoholischen Getränken im öffentlichen Raum wird untersagt. Verstöße werden mit einem Bußgeld belegt.
Pflegeheime: Für Alten- und Pflegeheime sowie mobile Pflegedienste sind besondere Schutzmaßnahmen zu treffen. Der Bund unterstützt diese mit medizinischen Schutzmasken und durch die Übernahme der Kosten für Antigen-Schnelltests.
Hotspots: Über diese Maßnahmen hinaus soll weiter gemäß der Hotspotstrategie in allen Städten und Gemeinden ab einer Inzidenz von 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohnern in der Woche sofort ein Beschränkungskonzept regional umgesetzt werden.
In Potsdam gilt aufgrund der hohen Inzidenzzahl ( 7-Tage-Inzidenz 145,8, Stand 13.12. 8 Uhr) bereits eine erweiterte Maskenpflicht: https://www.potsdam.de/die-wichtigsten-fragen-zur-maskenpflicht-der-landeshauptstadt-potsdam
Beschluss der MPK vom 13.12.20 im Wortlaut
Grafik: Daniel Roberts