LOCKDOWN IM DEZEMBER

Kanzlerin Angela Merkel (CDU) und die Ministerpräsidenten der Länder haben für Dezember weitere Corona-Eindämmungsmaßnahmen  beschlossen.

Überblick

Handel:  Groß- und Einzelhandel bleiben geöffnet, allerdings mit Maskenpflicht nun auch vor den Geschäften und auf Parkplätzen. In Geschäften mit einer Verkaufsfläche von bis zu 800 Quadratmetern soll sich höchstens eine Person je zehn Quadratmeter Verkaufsfläche aufhalten, bei größeren Geschäften eine Person pro 20 Quadratmeter Verkaufsfläche.

Private Kontakte: Private Zusammenkünfte mit Freunden, Verwandten und Bekannten sind auf den eigenen und einen weiteren Haushalt und in jedem Fall auf fünf Personen zu beschränken, Kinder bis 14 ausgenommen. Vom 23. Dezember 2020 bis 1. Januar 2021 Weihnachten sind  jedoch Treffen im engsten Familien- oder Freundeskreis bis zu 10 Personen möglich.

Schulen und Kitas: Kinderbetreuung und Schulen sollen offen bleiben.

Vereinbart wurde eine Maskenpflicht im Unterricht ab der 7. Klasse, abhängig von den regionalen Corona-Zahlen. Um die Schülerverkehre zu entzerren, sollen entsprechende schulorganisatorische Maßnahmen ergriffen sowie möglichst zusätzliche Schülerverkehre eingesetzt werden. Zur Aufdeckung von Infektionsketten soll es in den Schulen zudem verstärkt Antigen-Schnelltests geben.

Die Winterferien sollen bereits am 19. Dezember beginnen (mit Ausnahme von Thüringen und Bremen).

Gastronomie, Freizeit: Die Schließung von Kneipen, Restaurants, Kultur- und Freizeiteinrichtungen wird zunächst bis 20. Dezember verlängert.

Mund-Nasen-Schutz: In geschlossenen Räumen, die öffentlich zugänglich sind, hat jeder eine Mund-Nasen-Bedeckung zu tragen. Das gilt auch für öffentliche Verkehrsmittel und an belebten öffentlichen Orten.

Hochschulen: Hochschulen und Universitäten sollen grundsätzlich (mit Ausnahme insbesondere von Labor-Tätigkeiten, Praktika, praktischen und künstlerischen Ausbildungsabschnitten und Prüfungen) auf digitale Lehre umstellen.

Betriebsstätten: Zur weiteren Vermeidung von Kontakten werden die Arbeitgeber*innen gebeten, unbürokratisch Home-Office für ihre Beschäftigten zu ermöglichen sowie zu prüfen, ob Betriebsstätten vom 23. Dezember bis 1. Januar schließen können. 

Quarantäne:  Mit den nun in größerer Zahl zur Verfügung stehenden Antigen-Schnelltests ist eine Verkürzung der Quarantänezeit auf 10 Tage möglich.

Schutz von Risikogruppen und Schnelltests: Für Pflegebedürftige in Einrichtungen soll es ab dem 1. Dezember mindestens 30 Schnelltests pro Monat geben.

Bahnverkehr: Die Sitzplatzkapazität wird erhöht. Die Reservierungsmöglichkeiten von Sitzplätzen soll parallel dazu beschränkt werden.

Feuerwerk: Silvesterfeuerwerk auf belebten öffentlichen Plätzen und Straßen wird untersagt. Grundsätzlich wird empfohlen, zum Jahreswechsel auf privates Feuerwerk zu verzichten. 

Ziel der Maßnahmen ist es, dass sich bis zum 20. Dezember die Infektionszahlen deutlich verringern. Vor Weihnachten wollen Bund und Länder die Lage noch einmal bewerten. 

Die am 25.11. 2020 beschlossenen Maßnahmen bezeichnete Brandenburgs Ministerpräsident Woidke (SPD) als angemessen und notwendig. Damit deutete er an, dass Brandenburg den Beschluss umsetzen und keinen Sonderweg gehen wird.  Am Freitag will Woidkes Kabinett die neue Eindämmungsverordnung beschließen.

Der Beschluss vom 25.11.2020 im Wortlaut

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