AB 2.11. TEIL-SHUTDOWN

Mit Kontaktbeschränkungen und dem Herunterfahren von Freizeitangeboten wollen Bund und Länder die zweite Corona-Infektionswelle brechen. Ab dem 2. November treten die neuen Maßnahmen in Kraft.

Maßnahmen-Überblick

Kontakte: In der Öffentlichkeit dürfen sich nur noch Angehörige zweier Haushalte treffen – maximal zehn Personen. Zudem werden alle Bürger angehalten, Kontakte jenseits des eigenen Hausstandes auf ein absolut nötiges Minimum zu reduzieren. Nicht notwendige private Reisen und Besuche von Verwandten sollen vermieden werden.

Gastronomie:  Restaurants, Bars, Diskotheken und Kneipen müssen  schließen. Davon ausgenommen ist die Lieferung und Abholung von Speisen für den Verzehr zu Hause.

Sport: Der Amateursportbetrieb wird eingestellt. Fitnessstudios, Schwimm- und Spaßbäder müssen schließen. Der Profisport darf nur noch ohne Zuschauer stattfinden.

Veranstaltungen: Kinos, Theater, Opern, Konzerthäuser, Freizeitparks und Messen sowie Spielbanken, Spielhallen, Wettannahmestellen und Bordelle müssen schließen.

Reisen: Touristische Übernachtungsangebote im Inland sind im November nicht gestattet. 

Handel: Die Geschäfte bleiben unter Hygieneauflagen geöffnet. Erlaubt ist maximal ein Kunde pro zehn Quadratmeter Verkaufsfläche.

Dienstleistungen: Kosmetik- und Tattoo-Studios und Massagepraxen müssen schließen. Medizinisch notwendige Behandlungen sind weiter möglich. Auch Friseursalons bleiben geöffnet.

Schulen und Kindergärten sind weiter geöffnet.

Diese Corona-Maßnahmen sollen zunächst bis zum Monatsende gelten. Der Beschluss im Wortlaut hier: MPK Beschluss vom 28.10.2020

Hilfen für Unternehmen und Selbstständige

Um die Folgen für Solo-Selbstständige, kleine und mittelständische Unternehmen, aber auch große Firmen zu mildern wird der Schutzschirm für Betroffene im November um eine außerordentliche Wirtschaftshilfe ergänzt, siehe: https://www.bundesregierung.de/breg-de/themen/coronavirus/info-unternehmen-selbstaendige-1735010

Update Potsdam

Potsdam ist nun Corona-Risikogebiet. Die Sieben-Tage-Inzidenz pro 100 000 Einwohner stieg auf einen Wert von 62,1. Damit gilt in Potsdam die Umgangsverordnung des Landes Brandenburg für Corona-Hotspots.

 

Grafik: Syaibatul Hamdi