POTSDAM VERSCHÄRFT MASKENPFLICHT

Potsdam weitet die Pflicht zum Tragen eines Mund-Nasen-Schutzes auf belebte öffentliche Straßen und Plätze ab Samstag, den 24. Oktober, aus.

Die neue Regelung gilt in der Brandenburger Straße von 9 bis 19 Uhr, im Umfeld des Hauptbahnhofes von 0 bis 24 Uhr  sowie auf den Wochenmärkten in Babelsberg, auf dem Bassinplatz und am Nauener Tor während der jeweiligen Öffnungszeiten – vorerst bis zum 2. November.

Hintergrund ist das Überschreiten der 7-Tage-Inzidenz von 35 Neuinfizierten pro 100 000 Einwohner in Potsdam. Am Freitag, dem 23.10., lag der Wert in der Landeshauptstadt bei 38,8.

Zudem gilt seit dem 21.10. die Maskenpflicht in Gaststätten, Aufzügen sowie in Büro- und Verwaltungsgebäuden abseits des festen Arbeitsplatzes und bei Unterschreitung des Mindestabstandes von 1,50 Metern, ein Ausschankverbot von Alkohol in Gaststätten und Kneipen zwischen 23 Uhr und 6 Uhr sowie Restriktionen für Feiern im privaten Wohnraum.

Feiern im privaten Bereich über 15 Personen sind untersagt. Feiern mit mehr als sechs Personen außerhalb des eigenen Haushaltes müssen mindestens drei Werktage vorher schriftlich angemeldet werden. Dazu hat die Landeshauptstadt im Bereich Gesundheitsamt die E-Mail-Adresse Feier-Anzeigen@rathaus.potsdam.de eingerichtet.

Nach aktueller Umgangsverordnung des Landes Brandenburg sollen noch schärfere Regeln greifen, wenn der Inzidenzwert von 50 überschritten wird.

Quelle: Pressemitteilungen Nr. 644 und Nr. 632 der LHP; Grafik: Gerd Altmann

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