VERSCHÄRFTE CORONA-REGELN

Aufgrund der rasant steigenden Corona-Infektionszahlen haben Bund und Länder am 14. 10. verschärfte Regelungen beschlossen, die deutschlandweit gelten. Zur Übersicht der neuen Maßnahmen:  

Maskenpflicht: In Städten und Regionen mit stark steigenden Corona-Zahlen soll die Maskenpflicht erweitert werden. Sie soll spätestens ab 35 Neuinfektionen je 100 000 Einwohner in sieben Tagen auch überall da gelten, wo Menschen dichter beziehungsweise länger zusammenkommen.

Private Feiern: In Regionen mit einem Wert über 35 Neuinfektionen soll es eine Begrenzung von 25 Teilnehmern im öffentlichen und 15 Teilnehmern im privaten Raum geben. Ab 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen sollen private Feiern auf maximal zehn Teilnehmer im öffentlichen Raum sowie auf höchstens zehn Teilnehmer aus höchstens zwei Hausständen im privaten Raum begrenzt werden.

Kontaktbeschränkungen: Übersteigen die Neuinfektionen den 50er-Wert dürfen sich künftig nur noch maximal zehn Personen im öffentlichen Raum treffen. Sollten die neuen Maßnahmen den Anstieg nicht zum Stillstand bringen, wird dies auf bis zu fünf Personen oder die Angehörigen zweier Hausstände verringert.

Sperrstunde: Ebenfalls bei 50 Neuinfektionen pro 100 000 Einwohner in sieben Tagen wird eine Sperrstunde um 23 Uhr für die Gastronomie verhängt, einschließlich eines generellen Außenausgabeverbots von Alkohol. 

Veranstaltungen: Wird der 50er-Wert überschritten, wird die Zahl der Teilnehmer bei Veranstaltungen auf 100 Personen begrenzt. Ausnahmen bedürfen eines mit dem zuständigen Gesundheitsamt abgestimmten Hygienekonzeptes.

Beherbergungsverbote:  Hier gelten weiter unterschiedliche Regeln in den einzelnen Bundesländern. 

Hier im Wortlaut der Beschluss vom 14.10.2020 zur Bekämpfung der SARS-Cov2-Pandemie.

In der Stadt Potsdam liegt die Inzidenz (Zahl der Neuerkrankungen pro 100 000 Einwohner) mit Stand vom 15.10. bei 25.

 

Quellen: Bundespresseamt, Land Brandenburg; Grafik: Mohamed Hassan