AB MONTAG MASKENPFLICHT

Ab Montag, 27. April, gilt landesweit eine Maskenpflicht im ÖPNV sowie im Einzel- und Großhandel – für alle Personen ab sechs Jahre. Die neue Maskenpflicht Brandenburgs ist weitergehend als in Berlin. Dort gilt sie nur in Bussen und Bahnen, nicht aber im Handel.

Als Masken können einfache Stoff-Abdeckungen genutzt werden; auch Schals und Tücher, die vor Mund und Nase getragen werden, sind erlaubt. Die Kontaktbeschränkungen und Abstandsregeln sind entsprechend der Eindämmungsverordnung des Landes Brandenburg jedoch weiterhin zu beachten.

Quelle: SARS-CoV-2-Eindämmungsverordnung

Grafik: A. Jdaia