
LÄDEN ÖFFNEN WIEDER

Die bestehenden Kontaktbeschränkungen zur Corona-Eindämmung bleiben bis mindestens 3. Mai bestehen. Doch es gibt auch Lockerungen: Ab Montag, dem 20. April, dürfen unter Auflagen zur Hygiene, zur Steuerung des Zutritts und zur Vermeidung von Warteschlangen Läden mit einer Verkaufsfläche bis zu 800 Quadratmetern sowie Buchhandlungen, Fahrrad- und Kfz-Händler wieder öffnen.
Kultureinrichtungen wie Bibliotheken und Archive und zoologische und botanische Gärten dürfen bei Beachtung der auch für die Geschäfte geltenden Auflagen ebenfalls wieder öffnen.
Restaurants, Biergärten und andere Gastronomiebetriebe müssen weiter geschlossen bleiben. Die Bürger sollen auf private Reisen, überregionale touristische Ausflüge und Besuche von Verwandten weiter verzichten.
Unter den Dienstleistungsbetrieben, in denen körperliche Nähe unabdingbar sei, „sollen sich zunächst Friseurbetriebe darauf vorbereiten“, unter bestimmten Auflagen sowie „unter Nutzung von persönlicher Schutzausrüstung den Betrieb am 4. Mai wieder aufzunehmen“.
Die Schulen öffnen ab dem 4. Mai „schrittweise“. Über das Konzept entscheiden die Bundesländer in den nächsten zwei Wochen.
Quelle: Pressemitteilung der Bundesregierung vom 15. April 2020