KONTAKT-BESCHRÄNKUNG VERFÜGT

Bund und Länder haben sich heute, 22.3., im Kampf gegen die Ausbreitung des Coronavirus auf eine umfassende Beschränkung sozialer Kontakte verständigt, die mindestens zwei Wochen gelten soll.

So ist unter anderem der Aufenthalt im öffentlichen Raum nur allein, mit einer weiteren nicht im Haushalt lebenden Person oder im Kreis der Angehörigen des eigenen Hausstands gestattet.

Die Pressemitteilung des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung hier im Wortlaut:

BPA-Pressemitteilung, Sonntag, 22.März 2020

Bild: Bundesregierung