DRASTISCHE MAßNAHMEN GEGEN CORONA-KRISE BESCHLOSSEN

Angesichts der rasant steigenden Corona-Infektionen in Deutschland haben Bundesregierung und Bundesländer am Montag, 16. März, „Leitlinien zum einheitlichen Vorgehen zur weiteren Beschränkung von sozialen Kontakten im öffentlichen Bereich angesichts der Corona-Epidemie in Deutschland vereinbart“.

Das soll geschlossen werden:

Laut Empfehlung sind Bars und Kneipen, Clubs und Diskotheken sowie Theater, Opern, Konzerthäuser und Museen, Ausstellungen, Kinos, Freizeit- und Tierparks, Anbieter von Freizeitaktivitäten (drinnen und draußen), Spezialmärkte, Spielhallen, Spielbanken, Outlet-Center, Wettannahmestellen und Bordelle zu schließen. Das gelte auch für Sporteinrichtungen, für Schwimm- und Spaßbäder sowie Fitnessstudios. Bei allen Rubriken wird zudem ergänzt um „und ähnliche Einrichtungen“.

Zu verbieten seien zudem Zusammenkünfte in Vereinen und sonstigen Sport- und Freizeiteinrichtungen sowie die Wahrnehmung von Angeboten in Volkshochschulen, Musikschulen und sonstigen öffentlichen und privaten Bildungseinrichtungen in außerschulischen Bereichen sowie Zusammenkünfte in Kirchen, Moscheen, Synagogen und anderen Glaubensgemeinschaften und Reisebusreisen. Außerdem sollten „Übernachtungsangebote im Inland nur zu notwendigen und ausdrücklich nicht zu touristischen Zwecken genutzt werden“ dürfen, also auch Urlaubsreisen im Inland unterbleiben.

Stark eingeschränkt werden sollen Besuche in Krankenhäusern, Pflegeheimen und vergleichbaren Einrichtungen. Zudem gelte für Universitäten, Schulen und Kindergärten ein generelles Betretungsverbot für alle, die sich in den letzten 14 Tagen in Risikogebieten im Ausland oder besonders betroffenen Regionen im Inland aufgehalten haben.

Nicht geschlossen werden sollen der Einzelhandel für Lebensmittel, Wochenmärkte, Abhol- und Lieferdienste, Getränkemärkte, Apotheken, Sanitätshäuser, Drogerien, Tankstellen, Banken und Sparkassen, Poststellen, Frisöre, Reinigungen, Waschsalons, der Zeitungsverkauf, Bau-, Gartenbau- und Tierbedarfsmärkte und der Großhandel. Für diese Geschäfte soll das Verkaufsverbot an Sonntagen bis auf weiteres aufgehoben werden.

Restaurants und Gaststätten sollen nur noch zwischen sechs Uhr morgens und 18 Uhr abends öffnen dürfen, unter Einhaltung von  Abstandsregelungen für Tische und geregelten Besucherzahlen.

Ab wann genau diese Regeln gelten werden, müssen jetzt die Länder selbst entscheiden.

Golm

Die geplanten Veranstaltungen im März und April sind abgesagt, die universitären Sporteinrichtungen bereits geschlossen. Auch die Ortsbeiratssitzungen fallen bis auf Weiteres aus.

Nachbarschaftshilfe:

Wenn Sie jetzt Hilfe im Alltag, zum Beispiel beim Einkaufen, benötigen oder sich in die Nachbarschafts-Helfer*innenliste aufnehmen lassen möchten, können Sie sich per E-Mail an den Ortsbeirat Golm oder direkt an die Ortsvorsteherin Kathleen Krause, unter  0160-7916172 oder nachbarschaftshilfe.golm@gmail.com, wenden.